Konzeptionsarbeit

Die Konzeption sollte neben Ihrer Individualität der Kindertageseinrichtung den rechtlichen Vorgaben entsprechen, sowie sich an den Bildungsleitlinien Schleswig-Holstein orientieren. Ob Sie eine neue Konzeption erarbeiten wollen oder Ihre Konzeption weiterentwickeln möchten, gerne begleite ich Sie dabei.

Bei einer Weiterentwicklung gehe ich gemeinsam mit Ihnen die einzelnen Abschnitte durch und wir überprüfen die Vollständigkeit und die Aktualität. Sie dürfen mir auch gerne Ihre Konzeption zum redigieren mitgeben.

Bei einer ersten Erstellung einer Konzeption, begleite ich Sie dabei herauszufinden, was Ihre Arbeit in der Kita sich in der Konzeption am besten wiederspiegelt. Wir erarbeiten eine strukturierte Gliederung mit organisatorischen und pädagogischen Abschnitten.

In regelmäßigen Abständen sollte die Konzeption überprüft werden.

Kindertagesstättengesetz: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KTagStG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KTagStGSHpG1

Bildungsleitlinien Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/downloads/kindertageseinrichtungen_Bildungsauftrag_LeitlinienBildungsauftrag_BildungsauftragLeitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1

nach oben